Der Bildungsgang vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und eine berufliche Orientierung im Berufsfeld Körperpflege. Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe II gem. § 38 Absatz 4 SchulG, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begonnen wird.