Die Ausbildungsvorbereitung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und eine berufliche Orientierung im Berufsfeld Körperpflege. Gleichzeitig erfüllt sie die Anforderungen an die Schulpflicht in der Sekundarstufe II gem. § 38 Absatz 4 SchulG, die weiterbesteht, wenn kein Berufsausbildungsverhältnis begonnen wird.