In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer den Abschluss der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen besitzt oder zusätzlich zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife eine einschlägige berufliche Tätigkeit von 900 Arbeitsstunden oder mehr (zum Beispiel: Praktikum, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) nachweisen kann oder die Fachoberschulreife und den Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mind. fünf Jahren.
Hierbei handelt es sich um eine praxisbegleitende und vergütete Ausbildung (PIA-Modell).