Voraussetzungen:
- Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (mindestens FOR)
- Facharbeiter- oder Gesellenbrief in einem Ausbildungsberuf aus dem Berufsfeld Fachinformatik
- Abschlusszeugnis der Berufsschule (Falls Berufsschulpflicht bestand)
- Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit nach der Ausbildung (Dieser Nachweis muss vor der Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen)
- Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses im Berufsfeld